Sehhilfenverordnung erklärt: Das sollten Sie wissen!

Was ist eine Sehhilfenverordnung?

Eine Sehhilfenverordnung ist das Rezept eines Augenarztes, welches es einem Patienten ermöglicht für die Korrektur seiner Sehfähigkeit über seine Krankenkasse eine Brille oder auch Kontaktlinsen  bei einem Optiker anfertigen zu lassen.

Wer trägt die Kosten einer Sehhilfenverordnung

Bei den gesetzlichenKrankenversicherung (GKV) reichen die Festbeträge von zehn bis maximal 112 Euro pro Glas und sind unter anderem abhängig vom Material der Gläser. Extras an den Brillengläsern wie etwa Entspiegelungen zahlen die Kassen nicht. Bei Kin-dern und Jugendlichen zahlen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für ihre Brillen komplett. Bei erwachsenen Versicherten gilt dieses nicht.  Allerdings hat das 2017 in Kraft getretene Heil-und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HVVG) zumindest für stark fehlsichtige Erwachsene Verbesserungen gebracht, die viele gesetzlich Versicherte allerdings nicht ken-nen. Nach diesen neuen Regelungen kann, wer mehr als sechs Dioptrien oder vier Diop-trien bei Hornhautverkrümmung hat, von der Krankenkasse einen Zuschuss für seine Brille bekommen. Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) geht davon aus, dass dies rund 1,4 Millionen der insgesamt 41,2 Millionen fehlsichtigen Bundesbürger betrifft.

Was ist für eine Zuschussgewährung wichtig?

Wenn jemand zu diesem Personenkreis der Fehlsichtigen gehört, benötigt man zunächst eine Verordnung vom Augenarzt. Das ist die Voraussetzung, um den Zuschuss beanspru-chen zu können. Der Optiker, der zwar auch die Sehstärke bestimmt, kann eine solche Verordnung nicht ausstellen.

Für welche Leistungen gibt es Festzuschüsse?

Die Krankenversicherung bezuschusst nur die Brillengläser, nicht die Fassung. Aber auch bei den Gläsern bedeutet das nicht, dass die komplette Summe von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet wird. Hier gibt es Festbeträge für Sehhilfen, die seit 2008 gelten. Wenn der Preis über dieser von der Kasse bezahlten Grundversorgung liegt, muss die oder der Versicherte die Differenz selbst bezahlen.

Gibt es Zuschüsse für Kontaktlinsen von der Kasse?

Der Gesetzgeber geht in der Regel von einer Brillenversorgung aus. Anspruch auf Versor-gung mit Kontaktlinsen besteht dagegen nur in medizinisch zwingend erforderlichen Aus-nahmefällen. Liegen die Voraussetzungen für eine Kontaktlinsenversorgung nicht vor und wählt der Versicherte aber Kontaktlinsen statt einer Brille, zahlt die Krankenkasse als Zuschuss höchstens den Betrag, den sie für eine erforderliche Brille zahlen müsste. Die Versorgung mit Kontaktlinsen schließt eine Versorgung mit einer zusätzlichen Brille aber nicht aus, da Kontaktlinsen nur begrenzt getragen werden können. Allerdings können sich Versicherte nur entweder eine Brille oder Kontaktlinsen bezuschussen lassen.

Sehhilfenverordnung Symbole erklärt?

Die Symbole, die der Augenarzt oder der Optiker verwendet, sollen hier verständlich erläutert dargestellt werden, sodaß ein Betroffener auch versteht um was es bei seinen Augen geht. Die nachstehend aufgeführten Symbole mit ihren zugehörigen Wertgrößen werden in einem Brillenpass  nach einer definierten Ordnung zusammengestellt. Neben den persönlichen Daten des Patienten und der ausführenden Optikfirma sind die ermittelten optischen Kennwerte und deren Abkürzungen von Interesse, denn damit können Sie Ihre Sehhilfenverordnung besser verstehen.

Hier alle auftretenden Symbolen und ihre Bedeutung:

  • A, ACH            =          Achse
  • ADD, Add       =          Addition,  Nahzusatz
  • B, BA               =          Basis
  • F, N, G             =          Fernbrille, Nahbrille, Gleitsichtbrille
  • PD                   =          Pupillendistanz
  • PR, PRIS         =          Prisma
  • RA, LA             =          gleich rechtes Auge, linkes Auge
  • SPH, sph         =          sphärischer Brechwert
  • ZYL, cyl           =          Zylinder

Achse:  Der Achsenwert wird nur genannt, wenn eine Hornhautverkrümmun vorliegt und ist ein Winkelmaß zwischen 0-180°, welches in 1° -Schritten angegeben wird.

Addition:  Der Additionswert  ist ein Brechzahlenwert in Dioptrien und wird in 0,25 dpt-Schritten angegeben.  Dieser Wert ist immer ein positiver Wert (+) und er ergibt sich aus der Differenz zwischen Sphärenwert der Ferne und dem der Nähe. Ein Beispiel: der Fernwert beträgt +1,75 und der Nahwert  +4,00 ist die Addition gleich +2,25 dpt.

Basis:  Der Basiswert gibt die korrekte Lage eines Prisma im Brillenglas an und wird in Grad zwischen 0° bis 360°, mit der Richtungskoordinate: außen (a), innen (i), unten(u) oder oben (o) angegeben.

Pupillendistanz: Die Pupillendistanz ist der Abstand über dem Nasenrücken zwischen der Mitte beider  Augenpupillen. Dieser beträgt im Durchschnitt bei Männern ca. 65 mm und bei Frauen ca. 62 mm.

Prisma:  Ein Prismenwert wird benötigt, wenn ein Weitwinkelsehfehler, bedingt durch Schielen korrigiert werden muss. Das einfallende Licht wird durch das Prisma so gelenkt, dass  die Abweichung der Fehlsichtigkeit des betroffenen Auges korrigiert wird. Das Brillenglas mit dem eingearbeiteten Prisma ist etwas dicker, als das andere Glas. Die Prismenstärke wird in cm/m angegeben.

Sphärischer Brechwert:  Dieser Wert gibt Brechwertkorrektur in Dioptrien (dpt) an. Bei Kurzsichtigkeit (Myopie) steht ein Minus (-), bei Weitsichtigkeit (Hyperopie) ein Plus (+).  Der Korrekturwert wird in 0,25 dpt-Schritten angegeben, sodaß gilt: je höher die Brechwertzahl, um so höher die Fehlsichtigkeit.

Zylinder: Der Zylinderwert wird zur Korrektur des Astigmatismus (Stabsichtigkeit) bei einer bestehenden Hornhautverkrümmung verwendet. Er wird ebenfalls in 0,25 dpt-Schritten, mit einem (+) oder (-) davor, direkt in das Brillenglas eingeschliffen. Die Ursache für ein unscharfes Sehen ist die Unebenheit der Hornhaut, die auf diese Weise korrigiert wird.